Der deutsche BFH hat dem EuGH einen Vorlagebeschluss vorgelegt, mit dem geklärt werden soll, ob für den Ausbau einer öffentlichen Straße ein Vorsteuerabzug möglich ist. Die Kl ist eine Aktiengesellschaft und geschäftsführende Holdinggesellschaft.
Abstract aus RFG-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.