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Kein Vorsteuerabzug für verpachtete, aber teilweise hoheitlich genutzte Einrichtungen (Spielplatz, Sportanlage)

Steuer-RadarUmsatzsteuerAufsatzDaniela SperzRFG-SRa 2019/26RFG-SRa 2019, 155 - 156 Heft 4 v. 10.12.2019

Von einer Gebietskörperschaft wurde eine Anlage mit einem Gasthaus und einem Kinderspielplatz umgestaltet. Die Anlage wurde als Einheit verpachtet und der Vorsteuerabzug in Anspruch genommen.

Abstract aus RFG-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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