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Grundstückswert eines Baurechts

Steuer-RadarGrunderwerbsteuerAufsatzDaniela SperzRFG-SRa 2019/17RFG-SRa 2019, 92 Heft 3 v. 9.9.2019

Im gegenständlichen Fall bestellt eine Gemeinde ein Baurecht. Strittig ist die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer (GrESt) nach § 4 GrEStG.

Die GrESt ist vom Wert der Gegenleistung zu berechnen, mindestens aber vom

Abstract aus RFG-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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