Entsprechend einer Auskunft des BMF ergibt sich bei Ländern und Gemeinden spätestens ab 2020 aufgrund der VRV 2015 eine Rechnungslegung nach den Grundsätzen einer doppelten Buchführung und ist somit künftig eine steuerliche Gewinnermittlung nach § 5 EStG
Abstract aus RFG-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.