vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Keine Gemeinnützigkeit bei E-Carsharing

Steuer-RadarAbgabenordnungAufsatzDaniela SperzRFG-SRa 2019/16RFG-SRa 2019, 91 Heft 3 v. 9.9.2019

Ein Verein betreibt ein Mobilitäts- bzw E-Carsharing, um damit sowohl den Umwelt- und Klimaschutz zu fördern als auch Personen, die über kein eigenes Fahrzeug verfügen, in ihrer Mobilität zu unterstützen.

Abstract aus RFG-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!