Die Errichtung konsenswidriger Bauten - gemeinhin als Schwarzbauten bezeichnet - stellt ein in der Praxis häufig auftretendes Problem dar. Grundsätzlich zieht eine Abweichung von baurechtlichen Vorschriften den Abbruch des Gebäudes nach sich. Die baurechtlichen Landesgesetze enthalten allerdings unterschiedlich ausgestaltete Regelungen, die unter bestimmten Voraussetzungen eine nachträgliche Legalisierung ermöglichen. Während frühere Regelungsansätze als verfassungswidrig aufgehoben wurden, haben neuere Bestimmungen der Kontrolle des VfGH standgehalten.

