Die Organschaft nach nationaler Rechtslage erfordert gem § 2 Abs 2 Z 2 UStG die Eingliederung in das Unternehmen eines Rechtsträgers. Zur Beurteilung der Frage, ob eine Körperschaft öffentlichen Rechts als Organträgerin einer Organschaft in Frage kommt, ist zuerst die Unternehmereigenschaft der Körperschaft öffentlichen Rechts zu betrachten. Weiters stellt sich die Frage, ob es innerhalb der Organschaft zu (steuerpflichtigen) Leistungen und/oder Eigenverbrauch kommen kann. Dieser Beitrag untersucht diese Fragen unter Einbeziehung der nationalen sowie unionsrechtlichen Rechtslage und Rechtsprechung.

