Die campingrechtlichen Bestimmungen in den Landesgesetzen werden idR von den Bezirksverwaltungsbehörden vollzogen, den Gemeinden kommen bestimmte Mitwirkungsrechte (zB Anhörungsrechte) zu. Aber es bestehen auch zahlreiche echte Vollzugskompetenzen. Mit diesen Instrumenten in der Hand können die Gemeinden einiges bewirken: Indem sie entscheiden, in welchen Teilen des Gemeindegebiets keinesfalls gecampt werden darf oder in welchen dies trotz eines generellen Verbots des Campierens außerhalb von Campingplätzen erlaubt ist, können sie eine große Lenkungswirkung erzielen.

