§ 2 KStG; § 3 Abs 3 KommStG
Ein Bundesland schloss mit der ASFINAG einen Vertrag, in dem dieses Aufgaben der Straßenverwaltung von der ASFINAG übernahm. Der VwGH hatte zu beurteilen, ob es sich hierbei tatsächlich um eine privatwirtschaftliche, oder um eine hoheitliche Tätigkeit handelt.