Zusammenfassung: Die Liebhabereirichtlinien 2012 des BMF enthalten Klarstellungen in Bezug auf die Qualifizierung von Betrieben gewerblicher Art, welche unmittelbar oder mittelbar durch Körperschaften öffentlichen Rechts geführt werden, als Liebhaberei.
Rechtsgrundlagen: § 1 Abs 2 LVO; Rz 173 LiebhabereiRL 2012