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Abgrenzung Miete und Pacht im steuerlichen Sinn

SteuerrechtJudikaturMag. Barbara Peneder, LeitnerLeitnerRFG-Sra 2012/15RFG-Sra 2012, 77 - 78 Heft 2 v. 1.6.2012

Zusammenfassung: Der UFS hatte zu beurteilen, ob die Nutzungsüberlassung eines Badebuffets durch eine Stadtgemeinde steuerrechtlich als Miet- oder Pachtvertrag zu qualifizieren ist. Insb wurde hervorgehoben, welche Rolle die Vereinbarung einer Betriebspflicht bei der Beurteilung spielt.

Rechtsgrundlagen: § 2 Abs 2 Z 2 KStG; § 2 Abs 3 UStG

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