§ 4a EStG
Im vorliegenden Beitrag wird auf das EuGH-Urteil C-10/10 vom 16.6.2011 hingewiesen, welches feststellt, dass Österreich gegen die Kapitalverkehrsfreiheit verstößt, wenn nur Spenden an inländische gemeinnützige Einrichtungen abzugsfähig sind. Es wird die Reaktion des BMF und die künftige Vorgangsweise dargestellt, um die Unionsrechtskonformität in diesem Bereich zu erreichen.