Zusammenfassung: Im vorliegenden Beitrag zeigen die Autoren anhand eines Beispiels auf, welche zusätzlichen Elemente zu beachten sind, um, im Rahmen des kommunalen Rechnungswesens, die Gebührenbereiche kostendeckend führen zu können. Sie gehen dabei insbesondere auf die Kalkulation der Selbstkosten und die Verwaltungsgemeinkosten ein.
Rechtsgrundlagen: § 71 stmkGemeindeO; Art 9 RL 2000/60/EG ; FAG 1993; KanalabgabenG