Zusammenfassung: Im vorliegenden Beitrag wird auf die Entscheidung RV/2646-W/09 des UFS vom 27.7.2011 hingewiesen, welche untersucht, ob die Vereinbarung einer Betriebspflicht ausreicht, um von einer Betriebspacht, anstatt von einer Geschäftsraummiete, auszugehen.
Rechtsgrundlagen: § 2 Abs 2 KStG