Zusammenfassung: Vorliegender Beitrag widmet sich der Rechnungshofkontrolle für Gemeinden ab 10.000 Einwohnern, die im Wege der B-VG-Novelle 2010 normiert wurde, und stellt konsequent Gegenstand, Verfahren und Grenzen der Kontrolle dar.
Rechtsgrundlagen: Art 127a B-VG; Art 127c B-VG; § 18 RHG