Zusammenfassung: In vorliegender Rechtssache hatte sich das erkennende Gericht mit der Subsumtion eines Sachverhalts unter die VergabeRL zu befassen. Ist diese bejahend anzunehmen, wenn der Hauptgegenstand eines gemischten Vertrags der Verkauf von Unternehmensbeteiligungen ist, wobei als Nebengegenstand die Erbringung von Bauleistungen durch private Vertragspartner festzuhalten ist?