Zusammenfassung: Vorliegender Beitrag begibt sich auf einen Streifzug durch höchstgerichtliche Judikate und behandelt die Gemeinde als Steuergläubiger. Dabei wenden sich die erkennenden Gerichte vor allem Sachverhalten zu, die Ferienwohnungsabgaben, Aufenthaltsabgaben, Aufwandsteuern und mehrgemeindliche Betriebsstätten zum Inhalt haben.
Rechtsgrundlagen: Tir AufenthaltsabgabeG; Krnt ZweitwohnsitzabgabeG; Sbg TourismusG