Zusammenfassung: Daniela Urban widmet sich den Legitimationsvoraussetzungen zur Anfechtung von Gemeindevolksbefragungen, wobei in verfahrensgegenständlicher Sache die Rechtzeitigkeit der Anfechtung das zentrale Element der Entscheidung darstellt.
Rechtsgrundlagen: Art 141 Abs 3 B-VG; §§ 16 ff NÖ