Der Beitrag plädiert de lege ferenda dafür, in Österreich eine Einzelunternehmung mit beschränkter Haftung und daneben eine Personengesellschaft mit beschränkter Haftung zu etablieren. Bei diesen Rechtsformen würde kein Gesellschafter bzw Inhaber mit seinem Privatvermögen unbeschränkt haften. Zunächst werden einige scheinbar lose Argumentationsfäden geknüpft, die anschließend miteinander verwoben werden, um für die Einführung dieser Rechtsformen zu werben. Im zweiten Teil des Beitrags wird grob skizziert, welche Konturen die beiden neuen Rechtsformen haben könnten.