Das aus dem Jahr 1971 stammende Wiener Veranstaltungsgesetz, immerhin 34 Mal novelliert, ist im Laufe der Jahre zu einem legistischen "Fleckerlteppich" geworden und befand sich zuletzt nicht mehr ganz auf der Höhe der Zeit, verglichen auch mit moderneren Landesgesetzen (Steiermark 2012, Oberösterreich, Niederösterreich). Ein gänzlich neues Gesetz war seit Längerem überfällig, und dieser "große Wurf" gelang nunmehr nach einem intensiven Begutachtungsverfahren1 mit dem Gesetzesbeschluss im Wiener Landtag am 25. 6.2 Das Gesetz kann frühestens mit Oktober in Kraft treten und platzt damit in die gerade den Veranstaltungssektor seit März stark treffenden COVID-19-Turbulenzen.3