vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Das neue Wiener Veranstaltungsgesetz 2020

RdW WirtschaftsrechtMag. Dr. Klaus VöglRdW_digitalOnly 2020/25RdW_digitalOnly 2020, 1 Heft 35 v. 25.8.2020

Das aus dem Jahr 1971 stammende Wiener Veranstaltungsgesetz, immerhin 34 Mal novelliert, ist im Laufe der Jahre zu einem legistischen "Fleckerlteppich" geworden und befand sich zuletzt nicht mehr ganz auf der Höhe der Zeit, verglichen auch mit moderneren Landesgesetzen (Steiermark 2012, Oberösterreich, Niederösterreich). Ein gänzlich neues Gesetz war seit Längerem überfällig, und dieser "große Wurf" gelang nunmehr nach einem intensiven Begutachtungsverfahren11Es wurden 12 externe und nicht weniger als 21 magistrats-interne Begutachtungen abgegeben (https://www.wien.gv.at/recht/landesrecht-wien/begutachtung/stellungnahmen.htm#2019017 [abgerufen am 13. 7. 2020]), wobei allein die Stellungnahme der Wirtschaftskammer Wien 21 Seiten umfasste. Allerdings nahm die zuständige Behörde (MA 36) nur wenige der hier geäußerten Anregungen in den endgültigen Entwurf auf. Laut dem Legistik-Erlass der Magistratsdirektion werden von der MA 53 Stellungnahmen von Stellen und Personen, die von der federführenden Dienststelle nicht angeschrieben wurden, nicht veröffentlicht. mit dem Gesetzesbeschluss im Wiener Landtag am 25. 6.22 https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20200625_OTS0275/zusammenfassung-des-46-wiener-landtags-vom-25-juni (13. 7. 2020). Das Gesetz kann frühestens mit Oktober in Kraft treten und platzt damit in die gerade den Veranstaltungssektor seit März stark treffenden COVID-19-Turbulenzen.33Zur Thematik COVID-19/Corona und Veranstaltungen ist auf webshop.wko.at/va-covid19.html ein stets aktualisiertes E-Book (Leitfaden) des Autors downloadbar.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte