"Fürchte dich nicht vor dem Erst-, sondern vor dem Berufungsgericht!" - so lautet ein alter Trostspruch unter Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten. Dass dieser Spruch zwar einen wahren Kern enthält, aber zugleich nicht darüber hinwegtäuschen darf, dass ein Prozesserfolg in erster Instanz "oft mehr als die halbe Miete ausmacht", arbeitet Helmut Ziehensack bereits in der Einleitung seines neuen Handbuchs überzeugend heraus. Die hohe Qualität der österreichischen Gerichtsbarkeit lasse sich ua mit dem fein austarierten System der Rechtsmittel nach der Prozessordnung erklären - diesem System widmet sich nun ein umfassendes, dezidiert an berufliche Parteienvertreterinnen und Parteienvertreter adressiertes Praxiswerk.

