Der EuGH hat im Urteil in der Rs Schoger II (C-360/25) die zwischenzeitlich mit 1. 1. 2025 abgeschaffte Zwischenbankbefreiung als staatliche Beihilfe qualifiziert. Das BMF nimmt in einer aktuellen Info zu den unmittelbaren Auswirkungen aus dem Urteil wie folgt Stellung.1

