Der Vermieter erhielt von seiner Mieterin eine hohe Zahlung. Strittig wurde, ob eine einkommensteuerpflichtige Mietvorauszahlung oder eine steuerlich nicht relevante Darlehensgewährung bzw Darlehensrückzahlung vorliegt. - VwGH 8. 6. 2026, Ra 2026/15/0009.

