ASVG: §§ 175, 215
Stürzt ein Lkw-Fahrer nach einem "vorweihnachtlichen Umtrunk" aufgrund seiner hochgradigen Alkoholisierung beim Versuch, in das Führerhaus des Lkw einzusteigen, um dort zu übernachten, steht dieser Unfall nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.

