Strittig wurde die Konstellation, in der das Finanzamt die Wiederaufnahme des Einkommensteuerverfahrens einerseits und den neuen Einkommensteuerbescheid andererseits zwar zugleich genehmigte, der neue Sachbescheid aber vor dem Wiederaufnahmebescheid elektronisch in die FinanzOnline-Databox zugestellt wurde. Der VwGH wendet eine in Analogie zu § 293 BAO gefundene Berichtigungsregelung an, die ohne Berichtigungsbescheid auskommen kann. - VwGH 28. 5. 2026, Ro 2026/15/0021.

