Für Drittlandsunternehmer, somit auch für Schweizer Unternehmer, wurde die Erstattung von österreichischen Vorsteuern auf den Bezug von Kraftstoffen mit einer Novelle zur Erstattungsverordnung des BMF ab 15. 1. 2021 ausgeschlossen. Der VwGH hatte nun einen solchen Fall unionsrechtlich zu beurteilen. - VwGH 28. 5. 2026, Ra 2023/15/0031.

