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AbgÄG 2025: Weniger Fiktionen bei den Anschaffungskosten?

SteuerrechtGunter MayrRdW 2026/49RdW 2026, 59 Heft 1 v. 15.1.2026

Das im Dezember parlamentarisch beschlossene AbgÄG 202511BGBl I 2025/97 vom 23. 12. 2025. umfasst 60 Seiten Gesetzestext, wobei davon fast 20 Seiten auf das TabakmonopolG und das TabakStG22Ua wird das Tabakmonopol auf neuartige Produkte wie Nikotinbeutel (Nikotinpouches) ausgeweitet und ein Lizenzsystem für E-Liquids eingeführt. entfallen. Ansonsten enthält das AbgÄG 2025 vor allem steuertechnische Maßnahmen; eine eher unscheinbar wirkende Änderung in § 16 Abs 1 Z 8 lit c EStG betrifft die fiktiven Anschaffungskosten als AfA-Bemessungsgrundlage bei Gebäuden (des Altvermögens). Die auf den ersten Blick begünstigend wirkenden fiktiven Anschaffungskosten dürften künftig an praktischer Bedeutung verlieren.

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