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Fernabsatzvertrag trotz persönlichen Kontakts?

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiterinnen: Sabine Kriwanek/Barbara TumaRdW 2026/17RdW 2026, 20 Heft 1 v. 15.1.2026

FAGG: § 3

Gem § 3 Z 2 FAGG bezeichnet der Ausdruck "Fernabsatzvertrag" jeden Vertrag, der zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit des Unternehmers und des Verbrauchers im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems geschlossen wird, wobei bis einschließlich des Zustandekommens des Vertrags ausschließlich Fernkommunikationsmittel verwendet werden.

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