Im Zuge der Überlegungen zur Umgestaltung des Versicherungsvertriebsmarkts in Österreich steht ein generelles Verbot des Berufsbilds des Mehrfachagenten zur Debatte. Ein solches Verbot wäre am Maßstab des EU-Binnenmarktrechts zu messen, insb der VersicherungsvertriebsRL (IDD) und der Grundfreiheiten. Der vorliegende Beitrag nimmt das Beispiel der Mehrfachagenten zum Anlass für eine aktuelle Darstellung der unionsrechtlichen Grundlagen und der Grenzen nationaler Berufsverbote.*

