Die Unzuständigkeit zwischen staatlichen Gerichten kann durch Überweisung an das zuständige staatliche Gericht saniert werden, man bleibt unter dem "Dach" der staatlichen Gerichtsbarkeit. Ist dagegen das Schiedsgericht unzuständig, bedeutet dies, dass die private Gerichtsbarkeit für die Rechtssache ausscheidet, womit für die Parteien wesentliche, oft auch einschneidende verfahrensrechtliche Unterschiede verbunden sind. Umso bedeutsamer sind konzise Aussagen des Höchstgerichts zu zuständigkeitsrechtlichen Fragen im Verhältnis der Schiedsgerichte zu den staatlichen Gerichten.1

