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Doppelrelevante Tatsachen im Schiedsverfahren

WirtschaftsrechtHubertus SchumacherRdW 2026/14RdW 2026, 11 Heft 1 v. 15.1.2026

Die Unzuständigkeit zwischen staatlichen Gerichten kann durch Überweisung an das zuständige staatliche Gericht saniert werden, man bleibt unter dem "Dach" der staatlichen Gerichtsbarkeit. Ist dagegen das Schiedsgericht unzuständig, bedeutet dies, dass die private Gerichtsbarkeit für die Rechtssache ausscheidet, womit für die Parteien wesentliche, oft auch einschneidende verfahrensrechtliche Unterschiede verbunden sind. Umso bedeutsamer sind konzise Aussagen des Höchstgerichts zu zuständigkeitsrechtlichen Fragen im Verhältnis der Schiedsgerichte zu den staatlichen Gerichten.11Vgl Schumacher, Current Questions on the Jurisdiction of Arbitral Tribunals, in Klausegger/Klein/Kremslehner/Petsche/Pitkowitz/Power/Welser/Zeiler (Hrsg), Austrian Arbitration Yearbook 2008 (2008) 43.

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