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Das NaBeG ist da und nimmt den Omnibus mit

WirtschaftsrechtDietmar DokalikRdW 2026/13RdW 2026, 8 Heft 1 v. 15.1.2026

Ende des Jahres 2025 hat sich die jahrelang bestehende Rechtsunsicherheit aufgeklärt, wie nun die Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unternehmen in Zukunft aussehen soll. Die Bundesregierung hat Ende November die Regierungsvorlage für das Nachhaltigkeitsberichtsgesetz (NaBeG) ins Parlament geschickt. Das Gesetz soll nach einer Ausschussbegutachtung im Jänner 2026 im Nationalrat beschlossen werden. Im Dezember 2025 einigten sich der Rat, das Europäische Parlament und die Kommission auf eine Einschränkung des Anwendungsbereichs der Nachhaltigkeitsberichterstattung mit dem "Omnibus I"-Paket. Ein Inkrafttreten des NaBeG ist im Februar 2026 zu erwarten. Der Beitrag stellt die wesentlichsten Neuregelungen vor.

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