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Kammerumlagen, Wohnbauförderungsbeitrag 2026

Info aktuellArbeits-, Sozial- und SteuerrechtBearbeiter: Manfred LindmayrRdW 2026/12RdW 2026, 7 Heft 1 v. 15.1.2026

Die Höhe des Zuschlags zum Dienstgeberbeitrag (DZ zum DB, Kammerumlage II) bleibt im Jahr 2026 in den meisten Bundesländern gegenüber 2025 unverändert, nur in Niederösterreich und in Salzburg wird der Satz um je 0,01 % gesenkt (Wien: 0,36 %; NÖ: 0,33 %; Bgld: 0,40 %; OÖ: 0,31 %; Slbg: 0,35 %; Tirol: 0,39 %; Vlbg: 0,33 %; Stmk: 0,34 %; Ktn: 0,37 %). Bei der von allen Mitgliedern der WKO zu entrichtenden Kammerumlage I kommt es gegenüber 2025 zu keinen Änderungen.

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