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Entgeltgrenze für wirksame Konkurrenzklauseln 2026

Info aktuellArbeits-, Sozial- und SteuerrechtBearbeiter: Manfred LindmayrRdW 2026/11RdW 2026, 7 Heft 1 v. 15.1.2026

Abhängig vom Zeitpunkt des Abschlusses einer Konkurrenzklausel ist diese ua nur wirksam, wenn das für den letzten Monat des DV gebührende Entgelt eine bestimmte Höhe übersteigt. Für das Jahr 2026 sind folgende Entgeltgrenzen relevant:

Abschluss der Vereinbarung nach dem 16. 3. 2006 (Angestellte) bzw 17. 3. 2006 (Arbeiter) und vor dem 29. 12. 2015: 3.927 € (inkl aliquoter Sonderzahlungen)

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