Die AlVG-Nov BGBl I 2025/47 bringt zwei Jahre nach dem Inkrafttreten der Auslaufregelung zur geblockten Altersteilzeit mit Übergangsbestimmungen Einschränkungen auch bei der kontinuierlichen Altersteilzeit. Der Beitrag stellt die ab 1. 1. 2026 geltenden Änderungen vor und gibt einen Überblick über die Altersteilzeitvarianten ab 1. 1. 2026.

