Mit 1. 1. 2026 treten neue Regelungen für freie Dienstverhältnisse iSd § 4 Abs 4 ASVG in Kraft,1 deren Auswirkungen als arbeitsrechtlicher Paradigmenwechsel eingeordnet werden müssen. Bisher waren arbeitsrechtliche Normen nur vereinzelt auf freie Dienstnehmer:innen anwendbar. Das ändert sich durch die Gesetzesnovelle grundlegend: Vor allem die Möglichkeit, Kollektivverträge zukünftig auch für freie Dienstnehmer:innen iSd § 4 Abs 4 ASVG abschließen zu können bzw den Anwendungsbereich bestehender Kollektivverträge auf diese Personengruppe auszudehnen, kann künftig zu einer substanziellen Erweiterung arbeitsrechtlicher Kernansprüche auf freie Dienstnehmer:innen führen. Die Gesetzesänderungen betreffen zunächst das ABGB und danach das ArbVG sowie das LAG, wobei auf Letzteres in diesem Beitrag nicht näher eingegangen wird.

