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Lex Lieferando: Arbeitsrecht für freie Dienstnehmer:innen?

ArbeitsrechtIsabel Firneis/Matthias UnterriederRdW 2025/634RdW 2025, 827 Heft 12 v. 9.12.2025

Mit 1. 1. 2026 treten neue Regelungen für freie Dienstverhältnisse iSd § 4 Abs 4 ASVG in Kraft,11Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch, das Arbeitsverfassungsgesetz und das Landarbeitsgesetz 2021 geändert werden, BGBl I 2025/75; RV 212 BlgNR 28. GP ; AB 229 BlgNR 28. GP . deren Auswirkungen als arbeitsrechtlicher Paradigmenwechsel eingeordnet werden müssen. Bisher waren arbeitsrechtliche Normen nur vereinzelt auf freie Dienstnehmer:innen anwendbar. Das ändert sich durch die Gesetzesnovelle grundlegend: Vor allem die Möglichkeit, Kollektivverträge zukünftig auch für freie Dienstnehmer:innen iSd § 4 Abs 4 ASVG abschließen zu können bzw den Anwendungsbereich bestehender Kollektivverträge auf diese Personengruppe auszudehnen, kann künftig zu einer substanziellen Erweiterung arbeitsrechtlicher Kernansprüche auf freie Dienstnehmer:innen führen. Die Gesetzesänderungen betreffen zunächst das ABGB und danach das ArbVG sowie das LAG, wobei auf Letzteres in diesem Beitrag nicht näher eingegangen wird.

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