vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Anhörung des Schuldners zu Verkauf einer Liegenschaft

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiterinnen: Sabine Kriwanek/Barbara TumaRdW 2025/625RdW 2025, 820 Heft 12 v. 9.12.2025

IO: §§ 84, 89, 117, 118, 259

Gemäß § 117 Abs 1 Z 3 IO bedarf die freiwillige Veräußerung oder Verpachtung einer unbeweglichen Sache ohne Rücksicht auf den Wert des Gegenstands der Genehmigung des Gläubigerausschusses und des Insolvenzgerichts. Nach § 118 Abs 1 IO hat der Insolvenzverwalter dem Schuldner Gelegenheit zu geben, sich dazu zu äußern, und das Ergebnis oder die einer solchen Äußerung entgegenstehenden Hindernisse dem Gläubigerausschuss und dem Insolvenzgericht mitzuteilen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte