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Frachtführer: Haftung des Absenders nach Art 7 CMR - gültiger Frachtbrief

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiterinnen: Sabine Kriwanek/Barbara TumaRdW 2025/613RdW 2025, 812 Heft 12 v. 9.12.2025

CMR: Art 7

Der Fachsenat schließt sich der überwiegenden Lehre an, dass eine Haftung des Absenders gegenüber dem Frachtführer nach Art 7 Abs 1 CMR das Vorliegen eines gültigen Frachtbriefs voraussetzt. Art 7 Abs 1 CMR ist als Schutzvorschrift zugunsten des Frachtführers konzipiert. Der Zweck der Bestimmung liegt im Schutz des Vertrauens des Frachtführers auf die Angaben im Frachtbrief.

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