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BMF zur Mitarbeiterprämie 2025

Info aktuellArbeits-, Sozial- und SteuerrechtBearbeiter: Manfred LindmayrRdW 2025/604RdW 2025, 797 Heft 12 v. 9.12.2025

Mit BGBl I 2025/25 hat der Gesetzgeber in § 124b Z 478 lit a EStG 1988 die Möglichkeit geschaffen, dass AG ihren AN auch für das Kalenderjahr 2025 eine steuerfreie Mitarbeiterprämie von bis zu 1.000 € gewähren können. Für die Steuerbefreiung ist das Gruppenmerkmal nicht maßgeblich, dh die Mitarbeiterprämie kann auch nur einzelnen AN gewährt werden, ohne dass diese bereits eine Gruppe darstellen. Wird die Prämie nicht allen AN oder nicht allen im selben Ausmaß angeboten, muss die Unterscheidung betrieblich begründet und sachlich gerechtfertigt sein. Zu der Frage, wann eine sachliche, betriebsbezogene Differenzierung vorliegt, hat nun das BMF in einer Anfragebeantwortung Auskunft gegeben. Der Volltext der Anfragebeantwortung ist auf der Homepage des BMF abrufbar (Direktlink: https://tinyurl.com/FAQ-Mitarbeiterpraemie-2025 ).

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