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EuGH: Fahrten im Werkverkehr zwischen Stützpunkt und Einsatzort sind Arbeitszeit

Info aktuellArbeits-, Sozial- und SteuerrechtBearbeiter: Manfred LindmayrRdW 2025/603RdW 2025, 797 Heft 12 v. 9.12.2025

In einem Vorabentscheidungsverfahren zu einem spanischen Ausgangsfall hat der EuGH kürzlich klargestellt, dass dann, wenn sich AN zu Beginn des Arbeitstages an einem vom AG bestimmten Ort einfinden müssen und von dort mit einem Firmenfahrzeug zu ihrem jeweiligen Einsatzort gebracht werden, diese Fahrten als Teil der Ausübung ihrer Tätigkeit anzusehen sind. Die Zeit für Hin- und Rückfahrten gilt daher als "Arbeitszeit" iSd Art 2 Nr 1 der RL 2003/88/EG . EuGH 9. 10. 2025, C-110/24, STAS-IV.

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