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WiEReG: Stiftungsähnliche Rechtsträger; Nominees

Info aktuellWirtschaftsrechtBearbeiterin: Barbara TumaRdW 2025/602RdW 2025, 796 Heft 12 v. 9.12.2025

Ab 1. 12. 2025 müssen juristische Personen, die eine Funktion bei einem stiftungsähnlichen Rechtsträger erfüllen (zB eine stiftende Privatstiftung oder ein Verein als Begünstigter einer Privatstiftung), im Meldeformular mit der Funktion erfasst werden, wozu das BMF als Registerbehörde in der vorliegenden Fachlichen News eine Kurzanleitung zur Erfassung im Formular veröffentlicht.

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