Mit dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (BGBl I 2017/136) wurde ein Register eingerichtet, in das die (direkten und indirekten) wirtschaftlichen Eigentümer von Gesellschaften, anderen juristischen Personen und Trusts eingetragen werden. Mit dem nunmehr aktualisierten "WiEReG BMF-Erlass" wird die Rechtsansicht des BMF iZm der Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gem dem WiEReG wiedergegeben (Erlass des BMF vom 30. 9. 2025, 2025-0.779.895). Zu ergänzenden Informationen siehe www.bmf.gv.at/services/wiereg.html .

