Ein Blitzeinschlag in ein Flugzeug, der zu obligatorischen Sicherheitsüberprüfungen mit der Folge der verspäteten Freigabe des Flugzeugs für den Einsatz führt, stellt einen außergewöhnlichen Umstand iSd Art 5 Abs 3 VO (EG) 261/2004 (FluggastrechteVO) dar, der das Luftfahrtunternehmen von der Verpflichtung zur Leistung einer Ausgleichszahlung bei Annullierung oder großer - dh drei Stunden oder mehr betragender - Verspätung befreien kann. EuGH 16. 10. 2025, C-399/24, AirHelp Germany (Avion frappé par la foudre). Zu einem Vorabentscheidungsersuchen des LG Korneuburg.

