vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Haustier ist "Reisegepäck" iSd MÜ

Info aktuellWirtschaftsrechtBearbeiterin: Sabine KriwanekRdW 2025/551RdW 2025, 724 Heft 11 v. 10.11.2025

Ein Haustier fällt für die Zwecke der Beförderung im Luftverkehr unter den Begriff "Reisegepäck", und der Ersatz des Schadens, der durch den Verlust dieses Tiers im Rahmen einer solchen Beförderung entstanden ist, richtet sich nach der in Art 17 Abs 2 und Art 22 Abs 2 MÜ für Reisegepäck vorgesehenen Haftungsregelung. EuGH 16. 10. 2025, C-218/24, Iberia Líneas Aéreas de España (Notion de «bagages»); zu einem spanischen Vorabentscheidungsersuchen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte