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Rücktritt von einer Zeitausgleichsvereinbarung wegen einer Erkrankung?

ArbeitsrechtJudikaturBearbeiter: Manfred LindmayrRdW 2025/534RdW 2025, 692 Heft 10 v. 10.10.2025

AZG: § 10

Der Umstand, dass ein AN erkrankt, berechtigt ihn nicht zum Rücktritt von einer mit dem AG abgeschlossenen Zeitausgleichsvereinbarung. Dies gilt selbst dann, wenn der Zeitausgleich - etwa beim Ausgleich von Plusstunden, die im Zuge von Nachtarbeit oder infolge Arbeit über die maßgebliche Wochenarbeitszeit hinaus entstanden sind - auch den Zweck hat, eine besondere Arbeitsbelastung auszugleichen.

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