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Vereinbarung der Solidarhaftung zweier Neugesellschafter für "Gesamtkaufpreis" - kein Notariatsakt

WirtschaftsrechtJudikaturBearbeiterinnen: Sabine Kriwanek/Barbara TumaRdW 2025/512RdW 2025, 673 Heft 10 v. 10.10.2025

GmbHG: § 76

Der Formpflicht der Errichtung eines Notariatsakts unterliegt nur die "Übertragung der Geschäftsanteile", nicht jedoch die Vereinbarung der Solidarhaftung zweier Neugesellschafter für den "Gesamtkaufpreis" der in Hinkunft

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