GmbHG: §§ 15, 16a, 34, 40
Auch für die Beschlussfassung über die Geschäftsführerbestellung gilt die stRsp, wonach ein Gesellschafterbeschluss formlos außerhalb der Generalversammlung zustande kommen kann, wenn sich alle Gesellschafter in der Sache einig sind; die Anfertigung einer Niederschrift nach § 40 Abs 1 GmbHG ist kein Wirksamkeitserfordernis eines Gesellschafterbeschlusses. Der Geschäftsführer muss der Übernahme des Amtes zustimmen, das Amt somit zumindest schlüssig annehmen. Bei Gesellschafter-Geschäftsführern wird dies jedoch idR bereits durch positives Abstimmungsverhalten über die eigene Bestellung erfolgen.

