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EuGH: Diskriminierung eines AN wegen Behinderung seines Kindes

Info aktuellArbeits-, Sozial- und SteuerrechtBearbeiter: Manfred LindmayrRdW 2025/497RdW 2025, 655 Heft 10 v. 10.10.2025

Das unionsrechtlich garantierte Verbot der mittelbaren Diskriminierung wegen einer Behinderung gilt auch für einen AN, der nicht selbst behindert ist, sondern wegen der Unterstützung seines behinderten Kindes diskriminiert wird. AG sind verpflichtet, die Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen so anzupassen, dass die betroffenen AN ihren behinderten Kindern die erforderliche Unterstützung zukommen lassen können, sofern dadurch der AG nicht unverhältnismäßig belastet wird. Darunter können ua eine Arbeitszeitverkürzung oder unter bestimmten Voraussetzungen auch die Versetzung auf einen anderen Arbeitsplatz fallen. EuGH 11. 9. 2025, C-38/24, Bervidi.

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