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Technische Mängel im Web-ERV sind kein DSGVO-Verstoß

Info aktuellArbeits-, Sozial- und SteuerrechtBearbeiter: Manfred LindmayrRdW 2025/498RdW 2025, 655 Heft 10 v. 10.10.2025

Der VfGH wies die Beschwerde eines Rechtsanwalts gegen die verpflichtende Nutzung des Web-basierten Elektronischen Rechtsverkehrs (Web-ERV) ab. Beanstandete technische Probleme, wie irreführende Sendebestätigungen oder fehlende Korrekturmöglichkeiten bei der Eingabe, stellen laut VfGH keinen Verstoß gegen Art 5 und Art 25 DSGVO dar. Solche Mängel betreffen nicht die Grundsätze der Datenverarbeitung oder den Schutz personenbezogener Daten, sondern allenfalls Fragen der Wiedereinsetzung. Eine datenschutzrechtliche Rechtsverletzung lag daher nicht vor. (VfGH 12. 8. 2025, DS 1/2025)

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