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VwGH: Mantelkauf durch Einsetzung einer faktischen Geschäftsführung

SteuerrechtNikolaus ZornRdW 2024/378RdW 2024, 504 Heft 7 v. 18.7.2024

Die für den Mantelkauftatbestand nach § 8 Abs 4 Z 2 KStG 1988 erforderliche wesentliche Änderung der organisatorischen Struktur kann auch bewirkt werden, indem die Geschäftsführungsbefugnisse auf einen faktischen Geschäftsführer übergehen. - VwGH 24. 4. 2024, Ro 2022/15/0040.

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