Die mit der Steuerreform 2005 eingeführte Gruppenbesteuerung hat sich durchaus zu einer "Erfolgsstory" entwickelt und benötigte bisher vergleichsweise wenige legistische Nachbesserungen. Im Rahmen des AbgÄG 2024 muss allerdings bei einer systematischen Bruchstelle nachgebessert werden, um unerwünschten Gestaltungen Einhalt zu gebieten.